Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Service-Center ÖGS.barrierefrei ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.oegsbarrierefrei.at/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise konform mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einzelne PDF-Dokumente und eingebettete Medien sind noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet.
- Manche Videos verfügen derzeit noch nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- Einzelne Funktionen können für Nutzer*innen von Screenreader-Software in der Bedienung eingeschränkt sein.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30. Juli 2025 auf Basis einer internen Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Nutzung unserer Website einschränken, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Ihre Anregungen und Fragen nehmen wir gerne per E-Mail entgegen:
E-Mail: office@oegsbarrierefrei.at
Bitte beschreiben Sie das Problem und geben Sie die URL der betroffenen Seite an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden.
Die FFG nimmt Beschwerden auf elektronischem Weg über das Kontaktformular entgegen: Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG-Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der FFG zur Digitalen Barrierefreiheit.